Rechtsprechung
BVerwG, 22.08.1974 - I B 22.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Asylberechtigter - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Beschwerdeschrift - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.01.1974 - 331 VIII 72
- BVerwG, 22.08.1974 - I B 22.74
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1974 - I B 22.74
Ausnahmen kommen - folgerichtig - dann in Betracht, wenn an der rückwirkenden Aufhebung des abgelehnten Verwaltungsaktes ein selbständiges rechtserhebliches Interesse besteht (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [309]).Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]) enthält, wie schon unter 1. darzulegen war, die Erkenntnis, daß die mit einer Verpflichtungsklage verbundene Anfechtungsklage deren Schicksal ausnahmsweise dann nicht ohne weiteres teilt, wenn ein besonderes Rechtsschutzinteresse am der rückwirkender (ex tunc) Aufhebung des abgelehnten Verwaltungsaktes besteht.
Das Berufungsgericht hatte mithin mit dem Regelfall einer Verbindung von Verpflichtungs- und Anfechtungsklage zu tun, nicht aber mit dem Ausnahmefall, auf den sich das wieder gegebene Erkenntnis in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] bezieht.
- BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67
Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1974 - I B 22.74
Das Urteil des beschließenden Senats vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - (JZ 1969, 702 = DVBl. 1970, 287 = GewArch. 1971, 66 = VerwRspr. 20, 851 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12) hatte die Anfechtungsklage zum Gegenstand, die ein Ausländer gegen seine Ausweisung erhoben hatte.Mithin liegt auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils von BVerwG I C 33.67 nicht vor.
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1974 - I B 22.74
Diese Rechtsprechung beruht auf der Verlegung, daß der Aufhebungsantrag in solchen Fällen "keine selbständige Bedeutung" hat (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]), sondern "nur den unselbständigen Zweck" verfolgt, "durch Beseitigung des ablehnenden Bescheides den Weg zur Vornahme des begehrten Verwaltungsaktes frei zu machen" (BVerwGE 3, 21 [22]). - BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.08.1974 - I B 22.74
Diese Rechtsprechung beruht auf der Verlegung, daß der Aufhebungsantrag in solchen Fällen "keine selbständige Bedeutung" hat (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]), sondern "nur den unselbständigen Zweck" verfolgt, "durch Beseitigung des ablehnenden Bescheides den Weg zur Vornahme des begehrten Verwaltungsaktes frei zu machen" (BVerwGE 3, 21 [22]).
- BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84
Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …
Das Berufungsgericht ist aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts für den maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung, nämlich die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 24. März 1983 (vgl. Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 7; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [316]; BVerfGE 54, 341 [359/360]) hinsichtlich der allgemeinen Verfolgungslage in Pakistan weiterhin von folgendem ausgegangen: Die Ahmadis brauchten auf absehbare Zeit in Pakistan mit einer Verfolgung ihres Glaubens wegen nicht mehr zu rechnen. - BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 114.84
Nachweiserleichterungen für Vorverfolgte - Asylsuchender - Politische Verfolgung
Das Berufungsgericht ist aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts für den maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung, nämlich die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 14. April 1983 (vgl. Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 7; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; BVerfGE 54, 341 ) hinsichtlich der allgemeinen Verfolgungslage in Pakistan weiterhin von folgendem ausgegangen: Die Ahmadis brauchten auf absehbare Zeit in Pakistan mit einer Verfolgung ihres Glaubens wegen nicht mehr zu rechnen. - BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 561.83
Voraussetzungen für die Darlegung einer Divergenzrüge
Zwar trifft es zu, daß das Berufungsgericht mit der durch seine Verweisung gemäß Art. 2 § 7 EntlG auf das erstinstanzliche Urteil übernommenen Ansicht des Verwaltungsgerichts, eine Asylklage sei prozessual als "ergänzte Anfechtungsklage" zu verstehen, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, das die Asylklage entsprechend dem mit ihr verfolgten Verpflichtungsbegehren als Verpflichtungsklage ansieht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - und vom 21. Januar 1981 - BVerwG 9 B 1977.80 - Buchholz 402.24 Nrn. 7 und 23 zu § 28 AuslG). - BVerwG, 23.08.1974 - I B 25.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß bei Klagen gegen die Ausweisung der Zeitpunkt des Ergehens der Widerspruchsentscheidung der für die gerichtliche Beurteilung maßgebliche ist (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [JZ 1969, 702 = DVBl. 1970, 287 = GewArch. 1971, 66 = VerwRspr. 20, 851 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12]; Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG I B 22.74 -).